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Paramedic_LU

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Dienstag, 8. April 2008, 18:09

ACE will gegen Blinkmuffel zu Felde ziehen


Unterlassene Richtungsanzeige "wachsendes Problem" im Straßenverkehr
Stuttgart (ACE) 08. April 2008 - Wir machen keine Jagd auf den "gemeinen Blinkmuffel", beteuert der ACE Auto Club Europa. Dennoch will der Club aus Gründen der Unfallverhütung jetzt im Rahmen einer bundesweiten Untersuchung genauer erforschen, welch gefährlich hohen Verbreitungsgrad der Blinkverweigerer erreicht hat.

Die Polizei weiß vom nachlässigen Umgang mit dem so genannten Fahrtrichtungsanzeiger, doch sie geht nicht dagegen vor, hat der Club in Erfahrung gebracht. Mit seiner am Dienstag in Stuttgart gestarteten Aktion "Dem Blinkmuffel keine Chance" will der ACE nach den Worten von Projektleiter Bruno Merz aber "nicht die Ordnungshüter ersetzen", sondern vor allem gute Stimmung für mehr Verkehrssicherheit verbreiten. Fahrlässiges Fehlverhalten im Straßenverkehr verursache immer mehr Ärger, winken und blinken hingegen fördere die Partnerschaft: "Wir machen die Aufklärungs- und Sympathiekampagne freilich auch, weil immer mehr Automobilisten fälschlicherweise annehmen, es sei ungefährlich oder unnötig, beim Wechsel der Fahrtrichtung oder beim Verlassen des Kreisverkehrs den Blinker zu setzen."

Merz warnte, Blinkmuffelriskierten bei einem Unfall immer in Mithaftung genommen zu werden. Wer beispielsweise keinen Blinker beim Linksabbiegen setze, müsse in der Regel zu 100 Prozent für die Folgen eines Unfalls einstehen. Laut ACE passierten 2006 mehr als 67.000 Unfälle mit Personenschäden alleine wegen Fehler beim Überholen und Abbiegen sowie beim An- und Einfahren. Zu den typischen Verhaltensfehlern in diesen Situationen gehöre auch die Missachtung von Gebotsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), denen zufolge der Blinker zu betätigen ist.

Blinkmuffel im Polizeidienst - Verzicht auf 10 Euro Verwarnungsgeld
Nach Beobachtungen des ACE verfolgt die Polizei die Ausbreitung der Blinkmuffel eher mit Desinteresse. Bei einer gut einstündigen stichprobenartigen Verkehrsbeobachtung in Stuttgart sind die Ordnungshüter sogar selbst ins Visier der ACE-Inspektoren geraten: Vier von fünf Streifenwagenbesatzungen hätten auf einer links abbiegenden Vorfahrtstraße vorschriftswidrig den Blinker nicht betätigt. Diesem schlechten Beispiel folgten an der selben Stelle insgesamt 2369 Fahrer (90,24 Prozent) von Pkw, Kleintransportern, Bussen und Lkw, stellte der ACE während der Zählung fest.


Aus einer bundesweiten Umfrage des ACE bei den Innenministerien der Länder beziehungsweise den Landespolizeipräsidien sowie weiteren 27 Polizeidirektionen geht ferner hervor, dass in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen überhaupt keine Verwarnungsgelder wegen Nichtbetätigung des Blinkers erhoben werden; bei Zuwiderhandlung wären von Rechts wegen zehn Euro fällig.

Es gibt auch keinerlei systematische polizeiliche Erhebungen. Lediglich der Stadtstaat Bremen erteilte nach ACE-Angaben im Jahr 2006 insgesamt 16 schriftliche Verwarnungen, als Fahrzeugführer abgebogen sind, ohne die Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Der ACE will bis Ende Mai im Bereich von Kreuzungen, Kreisverkehren und abbiegenden Vorfahrtsstraßen mittels Zählungen erkunden, wie hoch der Anteil der Nicht-Blinker ist.

Für die Studie schickt der ACE rund 1.500 seiner ehrenamtlichen Helfer auf die Straßen.

Das runde ACE-Kampagnelogo für die Autoheckscheibe zeigt einen Blinkmuffel als kleinen grünen aufgeblasenen Wüstling. "Wir mögen den Kerl, wollen ihm aber dennoch keine Chance mehr lassen", sagen die Clubaktivisten vom ACE.

Downloads unter www.ace-online.de/blinkmuffel2008

Hintergrundinformation zum Thema Blinkmuffel

1. Daten und Fakten:
Scania Studie Feb. 2007 / Meinungsumfrage: Wie fahren die Deutschen? (Auszug)
Blinken ist out
Die Deutschen führen die Rangliste der Nicht-Blinker an.
Ein Drittel (31 Prozent) der befragten deutschen Autofahrer
gab an, das Anzeigen im Straßenverkehr häufig zu vergessen oder nicht ordnungsgemäß auszuführen.

GB: 17 %
NL: 22 %
FR: 27 %
DE: 31 %
IT: 19 %
ES: 17 %
PL: 11 %
BE: 22 %

Deutsche Pkw-Fahrer im europäischen Vergleich -
Befragung von 9.068 erwachsenen Autofahrern im Alter zwischen 18-55 Jahren


2. Daten und Fakten:
Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GFK) im Auftrag der DA Direkt Kfz-Versicherung

Deutsche sind Blinkmuffel
-Nur knapp 55 Prozent der Autofahrer zeigen anderen Verkehrsteilnehmern jeden Richtungs- / Fahrspurwechsel an.
- Ein Viertel der deutschen Autofahrer bekennt, nicht immer oder gar nicht zu blinken.
- Für 36 Prozent erscheint die Verkehrssituation dabei so eindeutig, dass sie sich das Blinken einfach sparen.
- Bei 16 Prozent ist Vergesslichkeit der häufigste Grund, den Blinker nicht zu setzen.

Frauen geben kein Signal
- Frauen blinken grundsätzlich weniger als Männer. Ein Drittel der weiblichen Fahrer spart sich das Lichtsignal.
- Besonders hoch ist der Anteil der Blinkmuffel auch in der Gruppe der Fahranfänger und bei Rentnern: Nur die Hälfte verhält sich nach Vorschrift!

Vorfahrt ohne Blinker
Einparken: Ein Viertel der Befragten gab an, in dieser Situation nicht zu blinken.
An zweiter Stelle des Sündenregisters steht die abknickende Vorfahrt.
Besonders gefährlich wird die Bequemlichkeit der Blinkmuffel beim Spurwechsel und beim Überholen, vor allem bei hohen Geschwindigkeiten und auf der Autobahn.

3. Daten und Fakten:
Studie der Abteilung Verkehrsrecht beim ACE zur Haftung nach Unfällen bei Nichtbetätigung des Blinkers
Wer nicht blinkt, riskiert bei einem Unfall eine Mithaftung - im schlimmsten Fall die volle Haftung.

Kein Blinken
beim Linksabbiegen
- regelmäßig 100 %ige Haftung für Unfallfolgen
- bei Unklarheit über Blinkerbetätigung kommen die Gerichte zu Mithaftungsanteile zwischen 50 und 100 %

bei abknickender Vorfahrt
- ohne Blinken Mithaftung zwischen 25 - 67 %


Geschwindigkeitsverringerung zwecks Abbiegens
- ohne rechtzeitiges Setzen des Blinkers - Mithaftung bis 40 % bei Auffahrunfall;

Spurwechsel auf mehrspuriger Fahrbahn
- ohne rechtzeitiges Blinken kann zu Alleinhaftung führen.

Im Kreisverkehr
- zur Haftungsverteilung bei falschem Blinken (§ 9a StVO) konnten keine aussagekräftigen Gerichtentscheidungen ermittelt werden.


4. Daten und Fakten:
Statistisches Bundesamt über Unfälle (2006) mit Personenschaden, die nach allgemeiner Erfahrung häufig auch im Zusammenhang stehen mit der Nichtbetätigung des Blinkers

Fehler beim Überholen* 16.120

Fehler beim Abbiegen* 33.150

Fehler beim Ein- und Anfahren* 17.962

Gesamt 67.232 Unfälle

*Nichtblinken oder zu spätes Blinken als Teilaspekt der Unfallursache


5. Daten und Fakten:
Recherche der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim ACE über die polizeiliche Praxis bei der Verkehrsüberwachung in punkto Gebrauch von Fahrtrichtungsanzeiger im Straßenverkehr

Umfrage bei Polizei und Länderministerien
Angesprochen wurden alle Innenministerien der Länder bzw. die zuständigen Landespolizeipräsidien sowie 27 zufällig ausgewählte, nachgeordnete Polizeidirektionen und
Polizeidienststellen.

Die Fragestellung konzentrierte sich auf folgende Aspekte:

1) Wie viele Strafmandate wurden im vergangenen Jahr (2006) in Ihrem Zuständigkeitsbereich wegen Nichtbetätigung des Fahrtrichtungsanzeigers ausgestellt (Verstoß gegen STVO §9 [1])?

2) Auf wie hoch schätzen Sie den Anteil der Autofahrer, die beim Abbiegen, Überholen oder Einscheren nicht blinken?

3) Wie hoch schätzen Sie die Anzahl der Unfälle ein, die ursächlich durch Nichtbetätigung des Fahrtrichtungsanzeigers ausgelöst wurden?

Als Ergebnis können folgende Punkte festgehalten werden:

1) Übereinstimmend weisen fast alle Dienststellen darauf hin, dass von der Polizei ausgestellte Verwarnungen nicht als Einzeldelikte in die Statistik eingehen (z.B. Innenministerien der Länder Sachsen-Anhalt/ Baden- Württemberg/ Bayern/ Niedersachsen/ Sachsen, aber auch diverse Polizeidienststellen).

Laut Innenministerium NRW gibt es auf den Verwarnungen offenbar keine Kennziffer für das Delikt (im Gegensatz zu den Park-Knöllchen der Städte). Stellvertretend für die anderen Dienststellen führt die Polizeidirektion Halle an: "Eine Differenzierung nach Tatbeständen ist noch nicht möglich. Auf den Punkt bringt es das Hessische Ministerium des Innern und für Sport: "Die "Strafmandate" lassen sich in der von Ihnen gewünschten Form nicht erheben. Ein Verstoß gegen die Vorschrift kann durch die Polizei sofort bar verwarnt werden. Erfolgte Barverwarnungen werden einer statistischen Auswertung aber nicht zugeführt. Konkrete Angaben sind allein vom Polizeipräsidium Bremen zu bekommen. "Nach Auskunft des Stadtamtes wurden im Jahre 2006 16 schriftliche Verwarnungen erteilt, als Fahrzeugführer abbogen, ohne die Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich anzukündigen.

2) Kommt es zu einem Unfall, wird vorrangig die Hauptursache festgestellt, d.h. Vorfahrtverletzung, falsches Einscheren, etc. Ob der Blinker gesetzt wurde oder nicht ist oft strittig, wird aber nur (und auch nicht immer) bei Unfällen mit Todesfolge analysiert. (Innenministerium NRW). Ebenso macht die Polizeidirektion Magdeburg darauf aufmerksam, dass ein Nichtgebrauch des Fahrtrichtungsanzeigers kaum als Einzeldelikt geahndet wird. In der Regel fallen mehrere Tatbestände zusammen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern macht klar: Die Nichtbetätigung des Fahrtrichtungsanzeigers ist keine Hauptunfallursache. Wir führen daher keine Statistik. Im Bereich Bremen wurden im Jahr 2006 drei Verstöße geahndet, weil der Fahrzeugführer durch dieses Fehlverhalten einen Verkehrsunfall verursachte. Allerdings gibt man auch hier zu bedenken: "Oftmals geht der Verstoß infolge von Tateinheit bei Verkehrsunfällen unter, da andere Verstöße mit einer höheren Geldbuße bedroht sind. Beispiel Überholen trotz Gegenverkehr ohne den Blinker zu betätigen.

3) Auf Schätzungen, auch in Bezug auf die Unfallgefahr, mag man sich nur ungern einlassen. Das hessische Innenministerium führt aus: "Feststellbar ist aus polizeilicher Erfahrung, dass sich Verkehrsteilnehmer bei wahrgenommener Präsenz der Polizei regelkonform verhalten, so dass auch Verstöße gegen das "Blinkgebot" nur gelegentlich Grund für polizeiliche Maßnahmen sein können.
Ist die Polizei nicht präsent oder wird sie nicht wahrgenommen, so kann ein Anstieg der Regelverstöße (auch gegen das "Blinkgebot") angenommen werden. (Sporadische Feldbeobachtungen von PRESS zeigen, dass sich auch die Besatzungen von polizeilichen Streifenwagen nicht immer an das Blink-Gebot halten, ähnliche Feststellungen wurden seinerzeit beim empfohlenen bzw. von den Innenministern angeordneten Einschalten des Abblendlichts bei Tageshelligkeit gemacht). Zurück zum Blinken: Die "konkreten Schätzungen gehen auseinander: So wird in Magdeburg die Privatmeinung geäußert, dass etwa 20 Prozent der Autofahrer nicht blinken. In Bremen liegt die Schätzung mit 50 Prozent ungleich höher.

Als weiteres Problemfeld stellte sich heraus, dass die Polizei offensichtlich gar nicht die Möglichkeit hat, sich um jeden derartigen Verkehrsverstoß zu kümmern. Die Polizeidirektion Magdeburg zum Thema: Eine knappe Personaldecke lässt es nicht zu, dass jeder Blink-Sünder angehalten wird. Auch dem Innenministerium von Sachsen-Anhalt ist offenbar bewusst, dass viel Polizeiarbeit von nur relativ wenig Personal verrichtet wird: Es wäre unverhältnismäßig, eine offizielle Untersuchung bei den Polizeidienststellen durchzuführen. Dies sei weder technisch noch kräftemäßig zu verantworten. Das Innenministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass allein im Landesbereich mehr als 200 Bußgeldstellen berechtigt seien, Ahndungen vorzunehmen, weshalb eine Erhebung ausscheidet.

Nichtgebrauch des Fahrtrichtungsanzeigers als Unfallursache
Das im gesamten Bundesgebiet bei der Unfallaufnahme zum Einsatz kommende Unfallursachenverzeichnis führt den Nichtgebrauch des Fahrtrichtungsanzeigers nicht als eigenständiges Delikt auf. In den folgenden Kennziffern ist Nicht-Blinken - allerdings in Kombination mit anderen Faktoren - enthalten:

Kennziffer Ursachenbeschreibung
20 Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
35 Fehler beim Abbiegen (§9 StVO), ausgen. Pos. 33,40
36 Fehler beim Wenden und Rückwärtsfahren
37 Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (z.B. aus Grundstück, vom Fahrbahnrand oder anderem Straßenteil)

Der Unfallbericht 2006 (siehe Ziffer 4) des Statistischen Bundesamts stützt sich zwar auf die polizeiliche Auswertung von Unfällen, geht aber bei der statistischen Darstellung nicht von den Kriterien des Unfallursachenverzeichnisses aus.


Quelle: Pressedienst ACE
Ich will 4 Audi haben ... :D